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Herzlich willkommen!

Was können wir für Dich tun?

Fahrschule Stefan Otto

Klassen: C1, C1E, C, CE, T

Fahrschule Kirsten Otto

Klassen: B, B96, B196, BE, AM, A1, A2, A, L

Fahrschule Stefan Otto

Deine zertifizierte Fahrschule in Gemünden

Zertifizierung

Führerschein LKW

Klassen: C1, C1E, C, CE

Besondere Ausbildungen

Kran und Stapler

Fahrschule Stefan Otto

Willkommen bei der

Seit dem Jahr 2012 bieten wir die Klassen C, CE, C1, C1E und T in unserer Fahrschule Stefan Otto an. Auch bieten wir die Berufskraftfahrer Fortbildung an.

Die Schulungen für die großen Fahrzeuge, Trecker und LKW sowie die Modulschulungen für LKW und Bus finden in der Fahrschule Stefan Otto statt. Du hast den vollen Service unter einem Dach und immer einen kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen um die Fahr- und Berufsausbildung der Klassen CE, L und T. Aus- und Fortbildung der Staplerfahrer sowie Kranbediener und Anschläger sind weitere Angebote unserer Fahrschule. Selbstverständlich sind wir staatlich Anerkannte BKF Ausbilder und Zertifiziert

Zertifizierung    Zertifikat    Wir sind Mitglied im KLSK

Was wir Ihnen anbieten:

Fahrerlaubnis Klasse L

Die Klasse L erlaubt das Führen von land– und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h solo und 25 km/ mit Anhänger sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher) bis zu einer bbH von 25 km/h.
Erwerb der Fahrerlaubnis durch theoretische Ausbildung und Prüfung.

Fahrerlaubnis Klasse T

Die Klasse T erlaubt das Führen von land– und forstwirtschaftlichen Zugfahrzeugen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH bis zu 40 km/h.
Erwerb der Fahrerlaubnis ab 16 Jahren. Es findet eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung statt.

Fahrerlaubnis Klasse C

Kraftfahrzeuge mit einer zGM von mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen. Ein Anhänger mit nicht mehr als 750 kg zGM.

Erwerb der Fahrerlaubnis durch theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung.

Fahrerlaubnis Klasse CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Erwerb der Fahrerlaubnis durch theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung.

Fahrerlaubnis Klasse C1

Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t sowie ein Anhänger bis 750 kg zGM.

Erwerb der Fahrerlaubnis durch theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung.

Fahrerlaubnis Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1E mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zGM.

Erwerb der Fahrerlaubnis durch theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung.

In der Klassen C/CE und C1/C1E sowie D muss bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis eine Fortbildung absolviert und nachgewiesen werden. Die Fortbildung wird in 5 Modulen mit je 7 Stunden angeboten und muss von jedem Fahrer absolviert werden, der gewerblich fährt. (Ausnahmen!)

Kurse und Termine siehe unter Termine, Inhouse-Schulungen möglich.

Das gewerbliche Führen von Fahrzeugen der Klassen C (C, CE, C1, C1E) und D (...) ist bei Führerscheinneulingen (ab 10.09.2009) nur mit einer Zusatzausbildung möglich. Wir bieten die beschleunigte Grundqualifikation für die Klassen C an. Diese hat einen Umfang von 140 Stunden, davon 130 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis.

Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.

Kurse und Termine siehe auch unter Termine

Wir sind für die Ausbildung zertifiziert und daher können große Teile von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern oder der Wirtschaftsförderung bezuschusst werden.

Wir bilden die Flurföderzeugführer aus nach der BGG 925. 

Die Ausbildung erfolgt in aller Regel als Seminar bei Ihnen im Betrieb. Dort erfolgt die Unterweisung in den dort vorhandenen Stapler sowie die Beauftragung für die Arbeit mit dem Stapler vorbereitet werden.

Auf Wunsch führen wir die Ausbildung bei uns in der Fahrschule durch.

Die Dauer der Ausbildung beträgt für Berufsanfänger 20 Unterrichtseinheiten. Die Ausbildung kann durchgeführt werden, wenn die StaplerfahrerInnen mindestens 18 Jahre alt sind und körperlich geeignet sind (evtl. durch die Untersuchung G25)

Gern betreuen wir die verpflichtenden jährliche Unterweisung der Staplerfahrer nach BGG 925 §4

Wir bilden die Kranführer und Anschläger aus nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen DGVU Grundsatz 309-003.

Folgende Ausbildungsmöglichkeiten stehen bei uns zur Verfügung: LKW - Ladekran, Anhängerkran, Hallenkran (weitere Möglichkeiten auf Anfrage)

Die Ausbildung kann als Inhouse Seminar bei Ihnen im Betrieb erfolgen. Dort erfolgt die Unterweisung in die dort vorhandenen Krane sowie die Beauftragung für die Arbeit mit den Kranen (§29 DGUV Vorschrift 52).

Die Ausbildung findet für erfahrene Kranführer in zwei Tagen statt. Der erste Tag wird mit Theorie gefüllt sowie der anschließenden Theorieprüfung. Am zweiten Tag wird die praktische Ausbildung bei dem LKW Ladekran und dem Anhängerkran in Ihrem Betrieb durchgeführt und mit der praktischen Prüfung abgeschlossen. 

Das Seminar endet mit der Ausstellung des Kranführerausweises.

Die Ausbildung kann durchgeführt werden, wenn die Kranführer mindestens 18 Jahre alt sind und körperlich geeignet sind (evtl. durch die Untersuchung G25).

Gern betreuen wir die verpflichtenden jährliche Unterweisung der Kranführer nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1

Doch Auto oder Motorrad?

Klassen: B, B96, BE, AM, A1/B196, A2, A, L

Diese Führerscheine kannst Du in unserer Fahrschule Gemünden erwerben.

Zur Fahrschule Gemünden

Unsere Grundsätze

Ziel unserer Ausbildung ist die Befähigung unserer Kunden zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern.
Dabei ist das folgende Verkehrsverhalten unserer Kunden Ziel unserer Ausbildung:

  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um ein Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren, einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
  • Wissen über die Auswirkung von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
  • Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum

Wir setzen qualifiziertes hauptberufliches Personal in Leitung, Unterricht und Verwaltung ein. Für das Personal wird eine laufende fachliche und pädagogische Fortbildung durchgeführt.

Wir möchten, dass Du Dich bei uns wohlfühlen und in angenehmer Lehr- und Lernatmosphäre ein optimales Ergebnis erreichen kannst.

Daher entsprechen die Lernräume nach Art und Ausstattung den modernen erwachsenen- pädagogischen und fachlichen Kriterien und sind den Zielgruppen angepasst. Die genutzten Lern- und Sozialräume gehen weit über die entsprechen den Anforderungen des Fahrlehrergesetzes und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung hinaus.

Potenzielle Lehrgangsteilnehmer erhalten von uns eindeutige Aussagen zur geforderten Eingangsqualifikation bzw. den Lernvoraussetzungen. Du wirst von uns persönlich beraten um ein teilnehmerorientiertes und sachgerechtes Lernen zu ermöglichen. Bei Angeboten der beruflichen Weiterbildung werden aktuelle Arbeitsmarkt- und berufliche Qualifikationsanforderungen berücksichtigt sowie Praxisorientierung gewährleistet.

Das Lehr- und Lernmaterial entspricht den fachdidaktischen Anforderungen und Standards. Allen Angeboten liegt ein didaktisch-methodisches Konzept zugrunde. Die Veranstaltungen sind auf Methodenvielfalt ausgerichtet. Erwachsenen gerechte Lern- und Erfolgskontrollen sichern den Unterrichtserfolg.

Bei der Entwicklung unserer Bildungsangebote nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) berücksichtigen wir die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes und unterstützen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt.

Du brauchst einen LKW Führerschein?

Kontaktiere uns jetzt!

jetzt anmelden    06453 - 64 88 70

Termine

Laufender Einstieg Beschleunigte Grundqualifikation
Am 01. April beginnt wieder eine beschleunigte Grundqualifikation in Teilzeit für Berufstätige.  
   
03. Februar 2024 Modul 1
10. Februar 2024 Modul 2
17. Februar 2024 Modul 3
24. Februar 2024 Modul 4
02. März 2024 Modul 5
   
01. Juli 2024 Modul 1
02. Juli 2024 Modul 2
03. Juli 2024 Modul 3
04. Juli 2024 Modul 4
05. Juli 2024 Modul 5
   
26. Oktober 2024 Modul 1
02. November 2024 Modul 2
09. November 2024 Modul 3
30. November 2024 Modul 4
07. Dezember 2024 Modul 5
   
Weitere Termine auf Anfrage  
Fahrschule Stefan Otto

Wohraer Straße 13
35285 Gemünden
Telefon: 06453 - 64 88 70

Öffnungszeiten

Mo. und Mi.: 18:30 - 20:00 Uhr